Aufnahmebedingungen
Die Produktionsschule ist für den Besuch von 70 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Es handelt sich dabei um berufsschulpflichtige Jugendliche, die ihre Vollzeitschulpflicht beendet haben und bei denen zu erwarten ist, dass sie kein anderes schulisches Angebot annehmen werden.
In pädagogisch begründeten Einzelfällen (schriftlich) kann eine Aufnahme nach Klasse 9 erfolgen. Folgendes Beratungs- und Entscheidungverfahren ist hierbei von den Beteiligten einzuhalten:
- Die abgebende Schule stellt an die zuständige Fachaufsicht einen schriftlichen formlosen “Antrag auf vorzeitige Aufnahme an die Produktionsschule” – mit Informationen zur bisherigen Schullaufbahn sowie pädagogischen Begründungen für die vorzeitge Aufnahme (Darstellung der speziellen Gegebenheiten und Besonderheiten des Falles, die persöhnlichen Umständen des Jugendlichen und die pädagogischen Möglichkeiten der Schule).
- Die betreffende Schülerin / der betreffende Schüler, i.d.R. mit Erziehungsberechtigten, stellt sich an der entsprechenden Produktionsschule vor, wo ein ausführliches Informations- und Beratungs- und Zielerklärungsgespräch stattfindet.
- Danach wird ein kurzes “Schnupperpraktikum”
(1 – 2 Tage) vereinbart. - Im Anschluss findet eine abschließende Fallberatung durch das Team der Produktionsschule und die zuständige Fachauffsicht statt.
- Die zuständige Fachaufsicht trifft eine abschließende Einzelfallentscheidung (unter Berücksichtigung der Wünsche der Jugendlichen und der Frage nach der bestmöglichen Förderung).
Bewerbung für das neue Schuljahr (Beginn: 06.08.2012)
